Ihmezentrum, was ist das eigentlich für eine Konstruktion
Das Ihmezentrum ist als Ganzes erst einmal eine große Eigentümergemeinschaft, die aus 998 Einzeleigentümern besteht, hier kurz EG genannt. Daraus bilden sich 27 kleine Eigentümergemeinschaften. Zu diesen zählen z. B. das Haus der Stadtwerke, das Parkdeck sowie diverse kleine EG`s in den Bereichen der Bürohäuser und Ladeneinheiten. Insgesamt 9 dieser kleinen EG`s bestehen überwiegend aus Wohnhäusern mit Eigentumswohnungen.
Wie wird ein so großer Komplex eigentlich verwaltet?
Da gibt es die Mitarbeiter der Verwaltung (Simchen Hausverwaltung). Dann gibt es einen Regiebetrieb mit technischen Mitarbeitern, das sind Angestellte der Eigentümergemeinschaft, bekommen ihre Aufträge allerdings von der Verwaltung. Und es gibt eine sogenannte technische Leitung, die ebenfalls im Auftrag der Eigentümergemeinschaft und in Absprache mit der Verwaltung tätig wird. Alle gemeinsam müssen sich darum kümmern, dass die technische Versorgung des gesamten Komplexes, die Reinigung, die Instandhaltung, Reparaturen, die Auftragsvergabe an Firmen aber auch die Abrechnungen, die Verwaltung der Hausgeldzahlungen usw. reibungslos abläuft. Als Kontaktpersonen für die einzelnen kleinen EG`s gibt es in jedem Wohnhaus einige Eigentümer, die als Sprecher gewählt sind. Für das Ihmezentrum insgesamt gibt es einen Verwaltungsbeirat, dessen Zusammensetzung in der Teilungserklärung geregelt ist.
in den kleinen Eigentümergemeinschaften?
In einer kleinen EG im Wohnbereich ist die einzelne Wohnung Sondereigentum des Besitzers. Die Treppe, die Flurfenster, die Fahrstühle, die Versorgungsleitungen, die Briefkästen, eben alles einschließlich der gemeinsamen Eingangstür, gehört zum Gemeinschaftseigentum aller Wohnungseigentümer in dieser kleinen EG.
Und wie ist es mit dem Bezahlen in einer kleinen EG?
Klar, für die eigene Wohnung zahlt jeder selbst. Die Betriebskosten werden beispielsweise nach Verbrauch des Einzeleigentümers oder nach vereinbarten Kostentragungsschlüsseln aufgeteilt. Und für das Gemeinschaftseigentum (Reparaturen, Erneuerungen, Reinigung) zahlen alle Eigentümer einer kleinen EG nach den jeweiligen Miteigentumsanteilen natürlich gemeinsam.
Und wer entscheidet über das Gemeinschaftseigentum einer kleinen EG?
Alle Eigentümer einer kleinen EG stimmen bei den kleinen Eigentümerversammlungen darüber ab, weil ja auch alle gemeinsam an den Kosten beteiligt sind.
Und wie ist das jetzt mit dem Ihmezentrum insgesamt
der großen Eigentümergemeinschaft?
Beim Sondereigentum ist alles klar, auch hier zahlt jeder Einzeleigentümer für alles, was ihm selbst gehört. Nur bei dem Gemeinschaftseigentum im gesamten Ihmezentrums, der großen Eigentümergemeinschaft ist das anders, in § 18.1 und 18.2 der Gemeinschaftsordnung ist geregelt, dass die Gewerbeeigentümer (Geschäfte, Büros, Stadtwerke, Parkdeck) die entstehenden Kosten überwiegend allein übernehmen.
Und wer entscheidet darüber, was mit dem Gemeinschaftseigentum der Großen Eigentümergemeinschaft geschieht, wo repariert, verändert, umgebaut oder auch ganz neu gebaut wird?
Natürlich alle Eigentümer in Großen Eigentümerversammlungen. Hierbei muss erst einmal mindestens die Hälfte aller Miteigentümer erscheinen. Da es in der Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung Öffnungsklauseln gibt, gelten dann bei den Abstimmungen Mehrheitsentscheidungen, entsprechend den Stimmanteilen der einzelnen Eigentümer. Diese Stimmanteile ergeben sich aus den jeweiligen Miteigentumsanteilen. Bei baulichen Veränderungen wird beispielsweise mit 3/4 Mehrheit entschieden, für Änderungen der Gemeinschaftsordnung werden 2/3 der Stimmanteile benötigt, für viele andere Entscheidungen reichen bereits einfache Mehrheiten aller Anwesenden, bei anderen ist eine qualifizierte Mehrheit aller Raumeigentümer Voraussetzung..
Durch die Novellierung des WEG am 01.07.2007 haben sich die Voraussetzungen für Beschlussfassungen besonders bei baulichen Maßnahmen gravierend verändert, was auch Auswirkungen auf die Öffnungsklauseln der TE/GO hat.
Es wird jetzt unterschieden zwischen Maßnahmen der Modernisierung / Maßnahmen zur Anpassung des Gemeinschaftseigentums an den Stand der Technik, der modernisierenden Instandsetzung oder der baulichen Veränderung.
Von Fall zu Fall müssen Beschlüsse gefasst werden, die von einfachen Mehrheitsbeschlüssen bis zur doppelten Mehrheit (50 % der Miteigentumsanteile und 75 % der Köpfe) reichen.
So funktioniert das Miteinander in einer großen und komplizierten Eigentümergemeinschaft wie dem Ihmezentrum!
Stand 14.09.2009